Die Immobilien-Grundsteuer soll bis zum 31.12.2019 reformiert werden Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik auferlegt, die Berechnungsgrundlage neu zu regeln (Urteil). Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat bereits einen Entwurf vorgelegt. Nach diesem soll die Grundsteuer für jede Wohnung und jedes Haus individuell berechnet werden.

Einfließen sollen dabei die Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert sowie die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast für den Eigentümer ausfallen. Die Opposition befürchtet einen immensen bürokratischen Aufwand und daraus resultierend – auch steigende Mieten. Denn die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu vermitteln. Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die Umlagefähigkeit abschaffen. Hiergegen haben die Unionsparteien bereits Widerspruch eingelegt. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.

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